Reinvestitionsrücklagen verstoßen gegen EU-Recht

Wenn Unternehmen Gebäude veräußern und die aufgedeckten stillen Reserven mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines im selben Jahre Vorjahr angeschafften Weise hergestellten Gebäudes verrechnen, ergeben sich so in der Folge durch niedrigere Abschreibungen für das Reinvestitionswirtschaftsgut ein Steuerstundungseffekt. Selbiges gilt für den Gewinn aus dem Verkauf eines Grundstücks (unbebaut), der auf ein neu angeschafftes Grundstück oder Gebäude übertragen wird. Durch Bildung einer steuermindernden §6B-Rücklage kann diese Übertragung auch bei zukünftigen Anschaffungen vorgenommen werden, wenn diese …

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