In einem Unternehmen werden viele Bereiche und Aktivitäten durch geliehene Mittel das Fremdkapital finanziert. Doch für den Buchhalter ist der Nettofinanzbedarf von entscheidender Wichtigkeit, denn so kann er eine Bilanzkennzahl ermitteln, die aussagen kann, wie hoch die Summe der Finanzen sein muss, damit man Einkäufe und andere Vorgänge im Betrieb tätigen kann, ohne dafür fremde Mittel aufnehmen zu müssen.
So kann der Buchhalter das Nettoumlaufvermögen durch zwei verschiedene Formeln ermitteln. Formel 1: Umlaufvermögen / kurzfristiges Fremdkapital x 100
oder man wählt Formel 2: Umlaufvermögen – kurzfristiges Fremdkapital.
Wählt man Formel 1, dann erhält der Buchhalter einen Prozentwert, den er dann noch in einen Eurobetrag umrechnen muss. Bei Formel 2 kann der Unternehmen direkt die Höhe der Summe erkennen, die er als Nettoumlaufvermögen benötigen muss. Beispiel: Hat Unternehmen B ein Umlaufvermögen von 30 Euro und ein kurzfristiges Fremdkapital von 60 Euro, dann ergibt eine Höhe des Nettoumlaufvermögens von 50 Prozent durch Formel 1. Nutzt man aber die Formel 2, dann kann ein Nettoumlaufvermögen von 30 Euro ermittelt werden.