Was versteht man unter dem Term des Industriefachwirtes?
Unter dem geprüften Industriefachwirt versteht man heute einen öffentlich-rechtlich anerkannten Abschluss auf einer Meisterebene. Nach bestimmten Branchen geordnet, kann nach erfolgreicher Absolvierung der kaufmännischen Prüfungen eine Aufstiegsfortbildung begonnen werden.
Die bundeseinheitliche Prüfung wird auf Basis der speziellen Rechtsverordnung vor einem Prüfungsausschuss gemacht. Dieser setzt sich aus Mitgliedern der Industrie- und Handelskammer zusammen.
Geprüfte Industriefachwirte arbeiten in Industrieunternehmen und übernehmen dort Fach- und Führungsaufgaben. Man findet sie vor allem in den Bereichen Marketing, Vertrieb oder auch in der Produktion von Industrieunternehmen.
Welche Weiterbildungsmöglichkeiten für den Industrie Fachwirt gibt es?
Die Prüfungen erfolgen auf Basis von kammerrechtlichen Regelungen. Nachdem man die Abschlussprüfungen erfolgreich absolviert hat, trägt man den Titel des Industrie Fachwirtes. Die Regelungen wurden mittlerweile mehrmals novelliert und so gibt es die erste bundesweite Verordnung, welche bereits ab den frühen 90-er Jahren in Kraft ist. Am 1. Juli 2010 wurde sie erneut novelliert. Diese Verordnung mit dem Namen „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Industriefachwirt und Geprüfte Industriefachwirtin (IndFachwirtPrV 2010) ist die aktuelle Rechtsnorm. Im Rahmen der Ausbildung werden Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen geprüft, welche man sich durch praxisgerechte Berufserfahrung erwerben konnte.
Man ist nach erfolgter Prüfung zu folgenden Qualifikationen befähigt: Insbesondere sind das Themengebiete aus wirtschaftsbezogenen Qualifikationen wie Betriebs- und Volkswirtschaftslehre, Recht und Steuern, Rechnungswesen, Unternehmensführung, Produktionsprozesse, Vertrieb und Marketing oder Wissens- und Transfermanagement im Industrieunternehmen. Es gibt Erleichterungen für jene Personen, welche die Teilprüfung Handlungsspezifische Qualifikationen erfolgreich abgeschlossen haben. Diese Personen sind vom schriftlichen Teil der Prüfung befreit. Als Prüfungszulassungsvoraussetzungen zur Teilprüfung braucht man eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen Beruf. Es gibt eine Reihe von sehr interessanten finanziellen Fördermöglichkeiten, die in Deutschland angeboten werden. Unter anderem können Teilnehmer von Fortbildungslehrgängen eine konkrete Förderung von ausgewählten Prüfungsgebühren beantragen. Es gibt keine Verpflichtung zur Zahlung, aber in der Regel wird dem Antrag statt gegeben. Grundlage für die Leistungen und Beihilfen bildet das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz.