Präzise definiert sind im Bundesurlaubsgesetz folgende Schwerpunkte:
Urlaubsanspruch
Geltungsbereich
Dauer des Urlaubs
Wartezeit
Teilurlaub
Ausschluss von Doppelansprüchen
Übertragung und Abgeltung des Urlaubs
Erwerbstätigkeit während des Urlaubs
Krankheit während des Urlaubs
Rehabilitation oder medizinische Vorsorge
Urlaubsentgelt
u.v.m.
Bundesurlaubsgesetz (BUrlG): Wichtige Regelungen
| Regelung | Inhalt |
|---|---|
| Mindesturlaub | 24 Werktage (6-Tage-Woche) bzw. 20 Tage (5-Tage-Woche) pro Jahr |
| Urlaubsanspruch | Entsteht erstmalig nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit |
| Übertragung | Urlaub kann bis 31. März des Folgejahres übertragen werden (dringende Gründe) |
| Urlaubsentgelt | Fortzahlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts während des Urlaubs |