Bundesurlaubsgesetz

Präzise definiert sind im Bundesurlaubsgesetz folgende Schwerpunkte:

Urlaubsanspruch
Geltungsbereich
Dauer des Urlaubs
Wartezeit
Teilurlaub
Ausschluss von Doppelansprüchen
Übertragung und Abgeltung des Urlaubs
Erwerbstätigkeit während des Urlaubs
Krankheit während des Urlaubs
Rehabilitation oder medizinische Vorsorge
Urlaubsentgelt
u.v.m.

Bundesurlaubsgesetz (BUrlG): Wichtige Regelungen

Regelung Inhalt
Mindesturlaub 24 Werktage (6-Tage-Woche) bzw. 20 Tage (5-Tage-Woche) pro Jahr
Urlaubsanspruch Entsteht erstmalig nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit
Übertragung Urlaub kann bis 31. März des Folgejahres übertragen werden (dringende Gründe)
Urlaubsentgelt Fortzahlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts während des Urlaubs
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