Anlagegüter sind in der entsprechenden Bilanzposition zu buchen. Zu beachten sind die Nebenkosten, die dem Anlagegut eindeutig zugerechnet werden können. Diese sind dem Wert des Anlagengutes zuzurechnen.
Beispiel: Kauf eines PKW´s
| Fuhrpark | 10.000 € | ||
| Vorsteuer | 1.900 € | ||
| an Verbindlichkeiten aus L.u.L. | 11.900 € |
Buchen der Überführungskosten:
| Fuhrpark | 500 € | ||
| Vorsteuer | 95 € | ||
| an Verbindlichkeiten aus L.u.L. | 595 € |
Die Überführungskosten erhöhen demnach buchungstechnisch den Wert des PKW´s.