Beim Verkauf von Anlagengütern werden grundsätzlich drei Fälle unterschieden. Grundsätzlich müssen zwei verschiedene Buchungssätze gebildet werden. Die folgenden Beispiele beziehen sich auf den Verkauf eines PKW´s.
Beispiel: Verkauf des PKW´s
| Bank | 23.800 € | ||
| an Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen | 20.000 € | ||
| an Umsatzsteuer | 3.800 € | ||
| Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen | 20.000 € | ||
| an Fuhrpark | 20.000 € |
Anmerkung:
Sollte die Anlage über oder unter Buchwert verkauft werden, sind gesonderte (erfolgswirksame) Konten zu berücksichtigen.
Beispiel 1: Verkauf über Buchwert:
| Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen | |
| an Fuhrpark | |
| an Gewinn aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen |
Beispiel 2: Verkauf unter Buchwert:
| Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen | |
| Verlust aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen | |
| an Fuhrpark |