Das Kündigungsschutzgesetz
ist ein Bundesgesetz aus dem Bereich Arbeitsrecht. Die erste Fassung geht bereits auf den 10. August 1951 zurück (BGBI. I S. 449). Es ist am 14. August 1951 wirksam geworden. Das Kündigungsschutzgesetz
mit der Abkürzung KSchG gilt für die Bundesrepublik Deutschland. Zuletzt geändert wurde es am 20. April 2013. In Kraft getreten ist das derzeitig geltende Gesetz am 01. August 2013.
Differenziert wird beim Kündigungsschutzgesetz zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung. Im Rahmen einer ordentlichen Kündigung genießen bestimmte Gruppen von Beschäftigten, zu denen Schwerbehinderte zählen, einen besonderen Kündigungsschutz. Wir eine fristlose Kündigung ausgesprochen liegen schwerwiegende Gründe vor. Die Pflichtverletzung des Arbeitnehmers hat solche Dimensionen erreicht, dass es für den Arbeitgeber unzumutbar ist, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen.
Kündigungsschutzgesetz (KSchG): Wichtige Regelungen
| Regelung | Inhalt |
|---|---|
| Anwendungsbereich | Betriebe mit > 10 Arbeitnehmern; Arbeitnehmer nach 6-monatiger Wartezeit |
| Soziale Rechtfertigung | Kündigung nur bei personenbedingten, verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Gründen wirksam |
| Sozialauswahl | Bei betriebsbedingter Kündigung: Berücksichtigung von Dauer der Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung |
| Klagerist | 3 Wochen ab Zugang der Kündigung für Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht |