KG – Kommanditgesellschaft

Home » BWL – Betriebswirtschaftslehre » Rechtsformen » KG – Kommanditgesellschaft

Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft, bei der mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt haftet (Komplementär) und mindestens ein Gesellschafter nur mit seiner Einlage haftet (Kommanditist). Die rechtlichen Grundlagen finden sich in den §§ 161–177a HGB.

Die zwei Gesellschaftertypen

Komplementär (persönlich haftender Gesellschafter)

  • Haftet unbeschränkt, persönlich und gesamtschuldnerisch mit dem gesamten Privat- und Geschäftsvermögen
  • Führt in der Regel die Geschäfte und vertritt die KG nach außen
  • Hat umfassende Mitspracherechte

Kommanditist (beschränkt haftender Gesellschafter)

  • Haftet nur bis zur Höhe seiner Pflichteinlage (Hafteinlage)
  • Ist von der Geschäftsführung grundsätzlich ausgeschlossen
  • Hat begrenzte Kontrollrechte (Einsicht in Jahresabschluss, Widerspruchsrecht bei außergewöhnlichen Maßnahmen)
  • Typischer Kapitalgeber ohne operative Verantwortung

Merkmale der KG

  • Mind. 1 Komplementär + 1 Kommanditist
  • Kein Mindestkapital
  • Eintragung im Handelsregister Abteilung A (Pflicht)
  • Betreibt ein Handelsgewerbe

Sonderformen

  • GmbH & Co. KG: Besonders verbreitet – der Komplementär ist eine GmbH, die Haftung aller natürlichen Personen ist damit faktisch beschränkt.
  • KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien): Anteile der Kommanditisten sind in Aktien verbrieft.

Überblick

Merkmal Komplementär Kommanditist
Haftung Unbeschränkt, persönlich Beschränkt auf Einlage
Geschäftsführung Ja (grundsätzlich) Nein
Gewinnbeteiligung Ja Ja
Kontrollrechte Umfassend Begrenzt
Nach oben scrollen