Säulen der Sozialversicherung

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Die Grundlagen der Sozialversicherung

Die Krankenversicherung war die erste gesetzliche Sozialversicherung in Deutschland. Sie wurde von Graf Otto von Bismarck eingeführt um der zunehmenden Veredelung bei Krankheit, Unfall oder Alter in der Zeit der Industrialisierung entgegenzuwirken. Seit 1883 regelt die gesetzliche Krankenversicherung über Beiträge aus den Löhnen die Versorgung im Krankheitsfall.

Die Krankenversicherung ist somit die erste wichtige Säule im Sozialversicherungssystem und war auch zeitlich gesehen die erste Säule, die geschaffen wurde. Später wurde sie durch die Rentenversicherung und die Unfallversicherung ergänzt. Viel später kam auch noch die Pflegeversicherung hinzu. Weit später noch die Arbeitslosenversicherung.

Warum forciert der Gesetzgeber eine Sozialversicherung und was sind genau die Gründe dafür?

  • Abmilderung des Risikos durch die Wechselfälle des Lebens
  • Schutz bei wirtschaftlicher Belastung durch das Leben, durch Krankheit, durch Unfall, durch Erwerbsminderung, durch Pflegebedürftigkeit oder durch den Tod

Es geht also in erster Linie um eine soziale Absicherung. Aus diesen Gründen sind die oben genannten Säulen entstanden.

Hier sind die Säulen nochmals schematisch dargestellt.

  • Krankenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Pflegeversicherung

Die Unfallsversicherungsträger erhalten die Beiträge direkt zugewiesen, alle anderen über Umwege des Sozialsystems. Versicherungsfrei gestellt werden sogenannte Netto Beitragszahler oder jene Personen, welche die Grenzen durch Überschreitung der JAEG überschreiten. Diese Grenze ist abhängig vom jeweiligen Arbeitseinkommen auf Jahresbasis und liegt ca. bei 55.000 Euro. Die Versicherungspflicht endet hier nicht, aber der Beitrag ist gedeckelt, sodass die Beiträge nicht höher ausfallen.

Praktische Grundlagen der Sozialsicherung

Am besten ist die Sozialsicherung anhand eines kleinen Beispiels mit einem Arbeitnehmer zu erklären. Nehmen wir mal eine Monatsabrechnung eines durchschnittlichen deutschen Arbeitnehmers heran. Nennen wir sie einmal Frau Huber Anneliese. Frau Huber bezahlt monatlich Beiträge an die Krankenversicherung. Der Arbeitgeber von Frau Huber behält einen bestimmten Betrag ein, ergänzt diesen nochmals um den gleichen Betrag und überweist diesen gesamten Betrag an die Krankenversicherung.

Zum Beispiel der erste Beitrag beträgt 135 Euro im Monat

Der Arbeitgeber ergänzt diesen Beitrag um weitere 135 Euro im Monat

Die Gesamtüberweisung an die Krankenversicherung beträgt somit in Summe 270 Euro

Von dem Geld sehen beide Teile nichts mehr, also weder der Arbeitgeber von Frau Huber noch der Arbeitnehmer selbst.

Wenn Frau Huber zum Beispiel am darauf folgenden Monat Bauchschmerzen hätte und daraufhin ihren Arzt aufsucht, um sich dort untersuchen zu lassen, kommt sie über Umwege wieder auf ihre „Kosten“. Nun stellt der Arzt nach einigen Untersuchungen fest, dass Frau Huber eine Blinddarmentzündung hat. Frau Huber muss nun sofort operiert werden. Nun wird sie auch einige Tage im Krankenhaus verbringen müssen und kann natürlich auch eine Zeit lang nicht arbeiten. Zudem muss sie sich einigen Nachuntersuchungen unterziehen. Sie braucht auch für den Genesungsprozess weitere Medikamente. Wenn man sich die Summe aller Kosten zusammenrechnet, dann kommt Frau Huber auf sehr viel höhere Kosten als sie ursprünglich eingezahlt hat. Wir nehmen mal folgende Überschlagskalkulation an:

Untersuchungen des Arztes 1.000 Euro

Operationstermin des Teams 4.000 Euro

Medikamente 500 Euro

Zusammen ergeben sich nach unserer Rechnung also 5.500 Euro und damit weit mehr als Frau Huber eingezahlt hat. Obwohl sie vielleicht zunächst „gemeckert“ hatte so viele Beiträge zu bezahlen, wird sie jetzt, nachdem sie geheilt wurde, froh sein, krankenversichert gewesen zu sein. Die Krankenversicherung finanziert übrigens alle Leistungen aus den Beiträgen ihrer Mitglieder, sodass die einbezahlten und entnommenen Töpfe, bezogen auf alle Mitglieder, am Ende relativ gleich groß sind.

Neben Arbeitnehmern können Beitragszahler oder Leistungsempfänger auch sein:

  • Studenten
  • Pensionäre
  • Arbeitslose Personen
  • Freiwillig versicherte Personen
  • Familienversicherte

Bei letzteren fallen zum Beispiel als große Gruppe alle Schüler herein, die bei ihren Eltern in der Regel mit versichert sind. Die Leistungen der Krankenversicherungsanstalten sind sehr umfangreich. Neben der Leistung von Krankheiten leisten sie auch einen Beitrag zur Versorgung und Verhütung von solchen Krankheiten.

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