Organe der EZB

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So eine große und wichtige europäische Institution wie die Europäische Zentralbank (EZB) hat mehrere Kernbereiche und ist in entsprechende Bereiche bzw. Entscheidungsgremien aufgeteilt. Im groben kann man die Organe der EZB wie folgt unterteilen:

  • EZB-Rat
  • EZB-Direktorium
  • Erweiterter Rat der EZB

Der EZB Rat als oberstes Gremium der EZB

Das oberste Gremium der EZB ist der EZB Rat. Er kann auch als das oberste Beschlussorgan der Europäischen Zentralbank gezeigt werden. Dieses umfasst insgesamt die sechs Mitglieder des Direktoriums und natürlich auch die Präsidenten der nationalen Zentralbanken von allen 19 Mitgliedsstaaten des Euroraums.

Was sind die Aufgaben des EZB Rates?

In erster Linie geht es darum die Leitlinien und Beschlüsse, die man zur Erfüllung aller festgeschriebenen Aufgaben benötigt, festzulegen. Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich ist die Bestimmung der geldpolitischen Maßnahmen. Darin umfasst werden die geldpolitische Ziele, die Leitzinssätze und die Bereitstellung von Zentralbankgeld im Eurosystem sowie die Formulierung von Leitlinien zur Umsetzung dieser Beschlüsse. Aufgrund der Finanzkrise von 2008 wurden auch aufsichtsorganrechtliche Aufgaben an die EZB übertragen.

Sie hat daher eine tragende Rolle im Bereich der Bankenaufsicht. Dazu ist sie befugt zum Erlassen von Beschlüssen zum allgemeinen Rahmen für Aufsichtsbeschlüsse und Erlassen der vom Aufsichtsgremium vorgeschlagenen vollständigen Beschlussentwürfe nach dem Verfahren der sogenannten impliziten Zustimmung.

Die Tagung des EZB Rates findet in aller Regel zweimal pro Monat am Sitz der EZB in Frankfurt am Main statt. Bei diesen Sitzungen wird vor allem die

wirtschaftliche und monetäre Entwicklung beurteilt. Aufgrund der Sitzungsprotokolle finden alle sechs Wochen geldpolitischen Beschlüsse statt.

Diese geldpolitischen Beschlüsse werden traditionell sehr ausführlich im Rahmen einer Pressekonferenz erläutert. Mittlerweile sind diese die Hauptattraktion und das wichtigste Ereignis an den Börsen. Darüber hinaus wird von der EZB das Ergebnis der EZB-Ratssitzung zur Geldpolitik veröffentlicht und an die Medien verteilt.

Das EZB Direktorium

Das zweitwichtigste Gremium in der EZB ist das EZB Direktorium. Es gehört zu einem der drei Entscheidungsgremien.

Das EZB Direktorium ist in erster Linie für das Tagesgeschäft zuständig. Durch das EZB Direktorium bekommen die jeweiligen Nationalen Zentralbanken ihre Anweisungen. Außerdem kümmert man sich im EZB Direktorium um die Durchführung der im EZB Rat festgelegten Beschlüsse. Dieses besteht aus sechs Mitgliedern, die vorwiegend von den nationalen Regierungen empfohlen werden. Entscheidungstragend sind in der Regel die jeweiligen Finanz- und Wirtschaftsminister. Die Amtszeit beträgt acht Jahre.

Der erweiterte Rat der EZB

Als letztes Gremium kann der sogenannten „Erweiterte Rat“ der EZB genannt werden.

Es ist vorwiegend beratend tätig und übernimmt Koordinationsaufgaben in an allen Arbeitsbereiche innerhalb der Aufgaben der EZB. Es werden dafür auch die ersten Schritte für eine eventuelle Erweiterung des Euroraums gelegt. Außerdem wirkt der Erweiterte Rat der EZB zum Beispiel bei der Erhebung von statistischen Daten mit. Mitglied sind hier neben dem Präsident und Vizepräsident der Europäischen Zentralbank (EZB) auch sämtliche Präsidenten der Nationalen Zentralbanken (NZB) aller 27 EU-Staaten.

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