Kartellgesetz

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Das Kartellrecht ist international gesehen in mehrere nationale Teilgesetze untergliedert. Daher stammt auch der Name Kartellgesetz, das in Deutschland vorherrschend und gültig ist. Aus diesem Grund soll gleich einleitend auf ein paar Begriffe verwiesen werden, bevor deren Bedeutung für die Wirtschaft diskutiert wird.

Als Kartellgesetz wird zum Beispiel nur das deutsche „Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (kurz GWB), gesehen, sondern zum Beispiel auch das österreichische Bundesgesetz gegen Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen (KG). In der Schweiz etwa gibt es das sogenannten „schweizerische Bundesgesetz über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen (KG) und in den USA gibt es den sogenannten „Sherman Antitrust Act“ der sich mit der US-amerikanischen Antitrust-Gesetzgebung befasst. In Japan heißt es „Anti Monopol Gesetz“ (aus der japanischen Sprache übersetzt).

Das Kartellrecht als Teil des Wirtschaftsrechts

Das Kartellrecht muss, wie aus obiger Einleitung wohl auch logisch ableitbar ist, als ein Teil des Wirtschaftsrechts gesehen werden. Es hat maßgeblichen Einfluss unter welchen Bedingungen wirtschaftliche Tätigkeiten und Handel ausgeführt werden dürfen.

Im engeren Sinne besteht Kartellrecht aus den Regelungen bezüglich der heute sehr vielfältig vorherrschenden wirtschaftlichen Kartelle. Diese bestehen zwischen den Unternehmen und sonstigen Marktakteuren und es kommt daher zu Absprachen, die auch aus Sicht des Kartellrechts, wettbewerbsverzerrend sind. Das Kartellrecht versucht solche Absprachen zu verhindern und bereits im Vorfeld solchen Abmachungen entgegen zu wirken.

Im weiteren Sinne umfasst Kartellrecht darüber hinaus alle Rechtsnormen eines staatlichen Rechtssystems. Hier spielen selbstverständlich auch politische Ziele eine Rolle, dass man nämlich auf einen Erhalt eines ungehinderten und möglichst vielfältigen Wettbewerbs pocht. Aus streng juridischer Sicht betrachtet handelt es sich bei einem Kartell um eine Vereinbarung bzw. eine aufeinander abgestimmte Verhaltensweise (die Abmachungen).

Es soll durch das Gesetz der Wirkung, den Wettbewerb zu beschränken, zu verfälschen oder zu verhindern, entgegengewirkt werden. Entsprechend sind auch meist (zumindest das deutsche) Gesetze in ihrer Systematik aufgebaut:

  1. Im ersten Teil geht es um das Verbot bzw. die Überprüfbarkeit von Kartellen (Tatbestandsbeschreibungen, Wer ist Kartell? Was sind die Verhaltensweisen um als Kartell zu gelten?).
  1. Im zweiten Teil geht es um die Beschreibung des Verbots des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung.
  1. Im dritten Teil wird die gesetzliche Normierung von Kontrollmaßnahmen von Unternehmenszusammenschlüssen Aufmerksamkeit geschenkt.

Hierbei ist zu beachten, dass das Kartellrecht nicht für die Fairness im Wettbewerb nicht zuständig ist. Dies ist explizit nicht der Fall und auch nicht Gegenstand des Kartellrechts, auch wenn viele wirtschaftlichen Teilnehmer des Wettbewerbs dies oft im Gesetz lesen.

Das Vergaberecht als Teil des Kartellrechts

Ein Teilgebiet des Kartellrechts ist auch das Vergaberecht, das sehr tief in die Materie eingreift. Aufgrund der mittlerweilen hohen Spezialisierung und vor allem Internationalisierung des Wettbewerbes haben Staaten mittlerweile für kartellrechtliche Fragen zu bestimmten Wirtschaftsbereichen sektorspezifische Gesetze erlassen, mit deren Durchsetzung sehr spezifische Regulierungsbehörden (auf EU Ebene) betraut sind. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Telekommunikation und Elektrizität.

Ein großes Problem stellt auch die zunehmende Internationalisierung dar und hier insbesondere die dominante Stellung amerikanischer Unternehmen. Das Internet ist hier zunehmend ein Problembereich wie auch aus den jüngsten Entscheidungen hinsichtlich rechtlicher Fälle gegen Google, Apple oder etwa Microsoft zu sehen war. Für diese strittigen Punkte gibt es aber noch keine klaren Regelungen was zunehmend für ein Verhängnis unter Marktteilnehmern sorgt.

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