Distributionspolitik

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Die Distributionspolitik, auch Vertriebspolitik genannt, setzt fest auf welchem Weg ein Produkt an den Kosumenten gelangt. Hier werden Vertriebswege festgelegt, die sich in zwei verschiedene gliedern. Zum einen ist es der direkte Vertriebsweg und zum anderen der indirekte Vertriebsweg.
Der direkte Vertriebsweg läuft über unternehmenseigene Vertriebswege, und der indirekte Vertriebsweg läuft über Händler oder auch Absatzmittler. Eine Kombination aus beiden ist hier auch möglich.
Der Warentransport ist auch eine Aufgabe der Distributionspolitik.

Die Absatzwege lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Distributionsorgane: betriebszugehörige – z.B. Rechtlich selbstständige
Vertriebsgesellschaft, Rechtlich unselbstständige
Vertriebsgesellschaft, Verkaufsniederlassungen etc.
Absatzhelfer – Handelskommisionär,
Handelsvertreter und Handelsmakler
Absatzmittler – Einzel – und Großhandel

Distributionswege: direkter Absatz – Franchising, Handelsvertreter, Direktversand oder
Reisende
indirekter Absatz – Einzelhandel (Versandhandel)
Großhandel (Außengroßhandel, Binnengroßhandel)

Die Distributionspolitik wird aber entscheidend beeinflusst und zwar durch folgende Faktoren: Konkurrenzsituation (auf dem Markt), wirtschaftlichen Möglichkeiten des Unternehmens, Endabnehmer (Konsumenten), Produkteigenschaften und durch rechtliche Faktoren.
Es empfiehlt sich hieraus z.B. erklärungsbedürftige Produkte über den direkten Vertriebsweg zu vertreiben, in einer Einführungsphase eines Produktes sollte man auf einen Handelsvertreter zurück greifen und vertreiben, da dies bessere Chancen auf Absatz ermöglicht etc.

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