Bei der Auswahl eines Fernstudiums erwägt man unter Umständen auch die Inanspruchnahme von Förderungen, sei es durch den Staat oder von privaten Förderinstituten. Für den Besuch einer klassischen Ausbildung an einem Kursinstitut werden teils großzügig Stipendien und ähnliches vergeben. Aber es stellt sich die Frage, ob in Deutschland ein ähnliches Instrumentarium für ein Studium an einer Fernschule existiert.
Die einzelnen Fördermöglichkeiten im Detail
Zunächst sollte darauf hingewiesen werden, dass der Staat es generell als sehr gut auffasst, wenn Sie sich weiterbilden. Der Staat fördert grundsätzlich den Gedanken der Weiterbildung und hat Bildung nicht nur in den Grundrechten der Verfassung integriert, sondern dies auch in seinen Gesetzen vielfach zum Ausdruck gebracht. Im Rahmen der Steuergesetzgebung hat der Gesetzgeber generell die steuerliche Absetzbarkeit aller Kurskosten ermöglicht. Grundsätzlich fallen darunter Kosten wie etwa die Studiengebühren, die Prüfungsgebühren, die Seminargebühren, die Anschaffung von Fachliteratur, die Kosten für Fahrten zu den Seminaren und zu Arbeitsgemeinschaften, die Kosten für sämtliche Arbeitsmittel (z. B. Computer, Software), Übernachtungskosten (bei Seminarteilnahme) und Verpflegungsaufwand (bei Seminarteilnahme).
Auch absetzbar sind Aufwendungen für die Weiter- und Fortbildung in einem praktizierten Beruf und auch die Aufwendungen wenn es sich um eine Umschulung handelt. Nach Abschluss einer Erstausbildung sind alle diese Kosten als Werbungskosten absetzbar.
Desweiteren gibt es die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Bildungsgutscheins für Arbeitslose oder Arbeitssuchende. Dieser Gutschein, der für bestimmte vordefinierte Bildungsmaßnahmen erhältlich ist, setzt eine schriftliche Zusage über die Übernahme der Kosten voraus. Die meisten Ferninstitute haben eine entsprechende Vereinbarung mit dem Staat bzw. den staatlichen Förderinstitutionen. Daher ist die Ausstellung des Gutscheins kein besonderes Problem.
Für Berufspraktiker (also jene Personen, welche zwar im Rahmen der beruflichen Tätigkeit über die notwendige Praxis verfügen, aber die offenen Prüfungen noch zu machen haben) gibt es eine besondere Förderung. Der Staat fördert solche Personen mit bis zu 10.226,– € pro Ausbildung.
Daneben gibt es je nach Bundesland (und Wohnsitz) entsprechende lokale Förderungen, welche man am besten individuell anguckt. An dieser Stelle sollen nur einige, in der Praxis bedeutsame, Förderungen Erwähnung finden. Zum Beispiel für Personen, die in Sachsen Anhalt wohnen gibt es den sog. „Sachsen-Anhalt Weiterbildung DIREKT“ Scheck. Damit fördert der Staat Sachsen-Anhalt berufsbezogene Weiterbildung für Beschäftigte und Arbeitssuchende mit Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt mit bis zu 90% der Kurskosten.
Im Bundesland Rheinland Pfalz gibt es eine ähnliche Förderung, den sog. „QualiScheck Rheinland-Pfalz“. Das Bundesland Rheinland-Pfalz fördert somit die Kosten für eine nebenberufliche Weiterbildung. Die Kosten werden dabei mit max. EUR 500 gefördert und max. 50% der Kurskosten werden ersetzt.