Anlagespiegel / Anlagengitter

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Die Aufstellung eines Anlagengitters wird im HGB § 268 Abs. 2 gefordert. Alle angeschafften Vermögenswerte, alle Veränderungen der Vermögenswerte und der aktuelle Buchwert werden im Anlagengitter ausgewiesen.
Der Aufbau kann wie folgt aussehen:

Anschaffungs-/Herstellungskosten Zugänge (+) Abgänge (-) Umbuchungen (+ -) Abschreibungen (kumuliert) (-) Zuschreibungen (+) Stand am 31.12. Buchwert Vorjahr

Anlagengitter gemäß HGB § 268 Abs. 2

Der Anlagenspiegel ist eine Darstellung einzelner Posten des Anlagevermögens. Die Vorschriften des Aktienrechts, die ein Anlagenspiegel verlangen, sind inzwischen überholt. Die gemäß HGB § 268 Abs. 2 vorgeschriebene Darstellung wird Anlagengitter genannt (siehe Darstellung oben).

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