Maßnahmen der EZB

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Damit die Europäische Zentralbank (EZB) ihre geldpolitischen Ziele – vor allem Preisstabilität mit einer Inflation von 2 % – erreichen kann, stehen ihr verschiedene Instrumente und Maßnahmen zur Verfügung. Die wichtigsten sind: Offenmarktpolitik, ständige Fazilitäten, Mindestreservepolitik sowie außergewöhnliche Maßnahmen.

1. Offenmarktpolitik

Die Offenmarktpolitik ist das wichtigste Instrument der EZB. Dabei kauft oder verkauft die EZB Wertpapiere am Markt, um die Liquidität im Bankensystem zu steuern.

  • Hauptrefinanzierungsgeschäfte: Wöchentliche Kreditauktionen; Banken erhalten kurzfristig Zentralbankgeld gegen Sicherheiten.
  • Längerfristige Refinanzierungsgeschäfte (TLTROs): Kredite mit längerer Laufzeit (bis 4 Jahre), um Banken stabile Refinanzierung zu bieten.
  • Anleihekaufprogramme (QE): Direktkäufe von Wertpapieren am Markt. Wichtige Programme:
    • APP (Asset Purchase Programme, ab 2015): Kauf von Staatsanleihen, Unternehmensanleihen u. a. zur Bekämpfung von Deflationsrisiken.
    • PEPP (Pandemic Emergency Purchase Programme, 2020–2022): COVID-Notfallprogramm mit einem Gesamtvolumen von 1,85 Billionen €.

2. Ständige Fazilitäten

Die ständigen Fazilitäten ermöglichen es Geschäftsbanken, jederzeit Geld bei der EZB einzulegen oder zu leihen:

  • Einlagefazilität: Banken können überschüssige Liquidität über Nacht bei der EZB einlegen. Der Einlagezins war von 2014 bis 2022 negativ (bis −0,5 %), was Banken animieren sollte, das Geld stattdessen als Kredite zu vergeben. Er bildet die Untergrenze des Leitzinskorridors.
  • Spitzenrefinanzierungsfazilität: Banken können sich kurzfristig über Nacht Geld von der EZB leihen (gegen Sicherheiten). Der Zinssatz bildet die Obergrenze des Korridors.

3. Mindestreservepolitik

Die EZB verpflichtet Geschäftsbanken, einen Mindestanteil ihrer Einlagen als Mindestreserve auf einem Konto bei der EZB zu hinterlegen. Der aktuelle Satz beträgt 1 %. Durch Anheben oder Senken des Satzes kann die EZB die Kreditvergabemöglichkeiten der Banken beeinflussen.

4. Leitzinsen

Die EZB setzt drei Leitzinssätze, die die Kosten für Zentralbankgeld bestimmen:

  • Hauptrefinanzierungssatz: Zins für 1-Wochen-Kredite an Banken
  • Einlagezins: Zins auf Übernachteinlagen von Banken bei der EZB
  • Spitzenrefinanzierungszins: Zins für Übernachtkredite von der EZB

Entwicklung der Leitzinsen

Zeitraum Hauptrefinanzierungssatz Einlagezins
2008 (vor Finanzkrise) 4,25 % 3,25 %
2013 0,25 % 0,00 %
2016–2022 0,00 % −0,50 %
Oktober 2023 4,50 % 4,00 %
Ab 2024 (Zinssenkungen) sinkend sinkend
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