Die Europäische Zentralbank (EZB) ist die Zentralbank für den Euroraum und verfolgt eine Reihe gesetzlich festgelegter Aufgaben und Ziele. Die grundlegenden Aufgaben sind in Art. 127 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) verankert und wurden seit dem Vertrag von Maastricht (1992) mehrfach präzisiert.
Inhaltsverzeichnis
Oberstes Ziel: Preisstabilität
Das primäre Ziel der EZB ist die Wahrung der Preisstabilität im Euroraum. Die EZB strebt mittelfristig eine Inflationsrate von 2 % an. Sowohl anhaltend zu hohe Inflation als auch Deflation (fallende Preise) gelten als schädlich für die Wirtschaft. Alle anderen Ziele (Wirtschaftswachstum, Beschäftigung) sind dem Preisstabilitätsziel nachgeordnet.
Kernaufgaben der EZB (Art. 127 AEUV)
- Festlegung und Durchführung der Geldpolitik für den Euroraum
- Devisengeschäfte und Verwaltung der offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten
- Reibungsloser Zahlungsverkehr – Sicherstellung effizienter Zahlungssysteme im Euroraum
- Ausgabe von Euro-Banknoten – Genehmigung der Ausgabe; die physische Ausgabe erfolgt durch die nationalen Zentralbanken
Weitere Aufgaben
- Bankenaufsicht (seit November 2014): Im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM – Single Supervisory Mechanism) beaufsichtigt die EZB direkt die bedeutenden Kreditinstitute im Euroraum. Dies war eine Reaktion auf die Finanzkrise 2008/2009.
- Finanzstabilität: Beitrag zur Stabilität des Finanzsystems und Überwachung systemischer Risiken
- Beratung: Beratung der EU-Institutionen und nationaler Behörden in geldpolitischen Fragen
- Statistik: Erhebung und Veröffentlichung wirtschaftlicher und monetärer Daten
Struktur und Unabhängigkeit
Die EZB arbeitet eng mit den nationalen Zentralbanken des Euroraums zusammen – gemeinsam bilden sie das Eurosystem. Die nationalen Zentralbanken aller EU-Mitgliedstaaten (nicht nur der Eurozone) bilden zusammen mit der EZB das Europäische System der Zentralbanken (ESZB).
Die EZB ist politisch unabhängig – sie darf keine Weisungen von Regierungen oder EU-Institutionen entgegennehmen. Diese Unabhängigkeit soll die Glaubwürdigkeit der Geldpolitik sichern.
EZB-Maßnahmen der jüngeren Vergangenheit
Die EZB hat seit 2014 außergewöhnliche geldpolitische Maßnahmen ergriffen:
- Negativzinsen (2014–2022): Die EZB führte erstmals negative Einlagenzinsen ein (bis −0,5 %), um Banken zur Kreditvergabe statt zum Parken von Geld zu bewegen.
- Quantitative Lockerung / APP (ab 2015): Massiver Ankauf von Staatsanleihen und anderen Wertpapieren zur Bekämpfung von Deflationsrisiken.
- PEPP (2020–2022): Das Pandemic Emergency Purchase Programme wurde als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie aufgelegt (Volumen: 1,85 Billionen €).
- Historische Zinserhöhungen (2022–2023): Als die Inflation auf über 10 % stieg, erhöhte die EZB die Leitzinsen in nie dagewesenem Tempo von 0 % auf 4,5 %.
- Zinssenkungen (ab 2024): Mit dem Rückgang der Inflation begann die EZB, die Zinsen schrittweise zu senken.
Aufgaben der Europäischen Zentralbank (EZB)
| Aufgabe | Beschreibung |
|---|---|
| Geldpolitik | Festlegung und Umsetzung der Geldpolitik im Euroraum zur Sicherung der Preisstabilität |
| Devisengeschäfte | Durchführung von Devisentransaktionen und Verwaltung der offiziellen Devisenreserven der Mitgliedstaaten |
| Zahlungsverkehr | Förderung eines reibungslosen Betriebs der Zahlungssysteme (z. B. TARGET2) |
| Bankenaufsicht | Direkte Aufsicht über bedeutende Kreditinstitute im Rahmen des Single Supervisory Mechanism (SSM) |
| Banknotenemission | Genehmigung der Ausgabe von Euro-Banknoten im Euroraum |