Vorsteuer

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Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die einem Unternehmen anhand des Umsatzsteuergesetzes in Rechnung gestellt wird. Hierbei wird nur der Mehrwert besteuert. Der Unternehmer kann die Vorsteuer von der Umsatzsteuerschuld abziehen, wenn bestimmte Punkte erfüllt werden.

Was ist die Vorsteuer und wo tritt sie auf?

Die Vorsteuer ist sozusagen die Mehrwertsteuer, die Einzelhandelsunternehmen bei ihren Zulieferern, beziehungsweise bei ihrem Großhändlern bezahlen müssen. Sie wird im späteren Verlauf von den Kunden übernommen und somit beglichen.

Was heißt das im Klartext

Wenn ein Einzelhandelsunternehmen bei einem Großhändler einige Waren bestellt, so muss das Einzelhandelsunternehmen die von Ihm ausgezeichnete Mehrwertsteuer entrichten. Sie wird im weiteren Rechnungsverlauf abgezogen um den Preis für den Kunden zu ermitteln. Wenn nun nach der Kalkulation des Preises, auch die Mehrwertsteuer für den Kunden errechnet ist, übernimmt dieser quasi die Steuern für das Unternehmen. Er bezahlt die ausgezeichnete Mehrwertsteuer an der Kasse mit. Das Unternehmen tritt also in Vorzahlung der Mehrwertsteuer und bekommt diese nachher vom Kunden zurück bezahlt.

Kurz und knapp

Vorsteuer wird von jedem Einzelhandelsunternehmen entrichtet und in der späteren Kalkulation an den Kunden weiter gegeben.

Weitere Inhalte zum Thema gibt es unter dem Punkt Umsatzsteuer / Vorsteuer.

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