Gebietskartell

Das Gebietskartell zielt auf die territoriale Aufteile von Märkten für den Absatz bestimmter Produkten oder Diensten. Dabei werden unter den am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen darüber Absprachen getätigt, welches regionale, nationale Absatzgebiet den einzelnen Anbietern zugeteilt wird. Das Gebietskartell ist, wie auch das Quotenkartell, eine besondere Form des Kontingentierungskartells. Beim Gebietskartell geht es, wie beim Quotenkartell, um die Aufteilung eines bestimmten Marktes mit dem Zweck, auf diesem Markt eine Vorrangposition zu gewinnen, Anteile und Preisgestaltung zu bestimmen.

Probleme durch das Gebietskartell

Gebietskartelle bedeuten einen starken Eingriff in den freien Wettbewerb auf dem Markt. Sie können durch territoriale Aufteilung eines bestimmten Sektors des Marktes diesen durchgreifend kontrollieren. Durch die Aufteilung des Marktes nach festgelegten Territorien können Unternehmen ihre Standortvorteile noch besser ausnutzen. Sie sparen Transport- und Logistikkosten, sind vielfach näher am Ort des Rohstofflieferanten oder der Vorproduktion für bestimmte Produkte. Aufgrund der Absprache innerhalb des Kartells haben sie jedoch in ihrem zugeteilten Territorium kaum nennenswerte Konkurrenten gleicher Größenordnung und Angebotsfähigkeit, sodass sie mit Leichtigkeit höhere Preise ansetzen können. Da die übrigen Kartellunternehmen ihnen im zugeteilten Gebiet keine Konkurrenz machen, gewinnen sie dort eine vorherrschende Position. Das gilt für die Beteiligten am Gebietskartell für jedes einzelne Unternehmen in seinem Gebiet. Auf diese Weise kann Gebietskartellen eine landesweite wirtschaftliche Kontrolle gelingen.

Verbot von Gebietskartellen

Wie die Quoten-, Preis- und Submissionskartelle, sind auch die Gebietskartelle eine Kartellform, die gesetzlich untersagt ist und seitens des Kartellamtes in Deutschland verfolgt wird. Dieses Kartell verstößt, wie die oben genannten auch, gegen den § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, sowie auch gegen die Kartellverbote innerhalb der EU.

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