Gemeinkosten

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Gemeinkosten sind solche Kosten, die einem bestimmten Kostenträger, wie dem gefertigten Produkt oder der marktfähigen Dienstleistung nicht direkt zuzuordnen sind. Damit bilden die Gemeinkosten, auch indirekte Kosten, das Gegenteil zu den direkten Kosten, den Einzelkosten. Zusammengerechnet bilden Gemein- und Einzelkosten bei einer Kostenträger-Zeitrechnung die Gesamtkosten. Da die Gemeinkosten dem Produkt oder der Dienstleistung nicht direkt zugeordnet werden können, müssen sie mittels eines Schlüssels den einzelnen Kostenstellen zugeordnet werden. Zu den üblichen Gemeinkosten im Unternehmen gehören beispielsweise solche Kosten, wie

  • Gehälter und Sozialkosten,
  • Energiekosten,
  • Kosten für Reinigung,
  • kalkulatorische Zinsen,
  • kalkulatorische Abschreibungen,
  • Steuern,
  • Beiträge,
  • Gebühren,
  • Reparaturen und Instandhaltungen,
  • Betriebsstoffkosten

und ähnlich gelagerte Kosten.

Gemeinkosten in verschiedenen Rechnungen

Unterschiedliche Rechnungen beinhalten die Gemeinkosten je nach Art der Rechnung. Bei der Kostenträgerrechnung geht es um die Zuweisung der Gemeinkosten entsprechend dem geltenden Schlüssel an die verschiedenen Kostenträger. Hier sind verdeutlichen die Gemeinkosten Ressourcen, die beim Herstellungsprozess von Wichtigkeit sind. Dazu gehören die Kosten für verschiedene Betriebsgebäude, für Maschinen, die nicht nur für bestimmte Produktionen benötigt werden, Gehälter für allgemein für den Betrieb erforderliche Tätigkeiten, Energie, die nicht für ein bestimmtes Produkt verbraucht wird, Kosten für Versicherungen, Grundsteuer und weitere.

Bei der Kostenstellenrechnung werden ebenfalls Gemeinkosten aufgeführt. Die Kostenstellenrechnung stellt auch die innerbetriebliche Leistungsverrechnung dar. Hier finden sich bei den Gemeinkosten zum Beispiel solche, die durch interne Aufträge entstehen und für extern genutzte Leistungen.

Hier zeigt sich, dass die indirekte Zurechenbarkeit der Gemeinkosten die Erstellung von vorgelagerten Rechnungen notwendig macht.

Die unechten Gemeinkosten im Unternehmen

Neben den echten gibt es auch noch die unechten Gemeinkosten. Als unechte Gemeinkosten werden solche bezeichnet, die eigentlich den Einzelkosten zugerechnet werden können, da sie sich direkt auf einen Kostenträger oder ein Produkt beziehen. Es wäre jedoch unwirtschaftlich diese Kosten so zuzurechnen, da es zusätzliche Kosten verursachen würde. So müsste jede Maschine mit einem Stromzähler sein, um die Stromkosten den Einzelkosten zuzuweisen. In solchen Fällen erscheinen dann zum Zweck der Wirtschaftlichkeit diese Kosten als Gemeinkosten.

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