Währungsumrechnung

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Möchte man als Unternehmen den Jahresabschluss machen, dann sollte man immer bedenken, dass alle Angaben und Buchungen in deutscher Sprache zu erledigen sind. Aber auch die Buchung der Preise und Werte kann es nur in einer Währung geben und dies ist der Euro. Dies ist für deutsche Unternehmen die nur mit deutschen Kunden und deutschen Lieferanten arbeiten kein Problem. Wer aber auch ausländische Kunden und Lieferanten hat, die außerhalb der Eurozone leben, der muss für seine Buchungen auf die Währungsumrechnung setzen, damit die Vorschriften für die deutsche Buchhaltung erfüllt werden.

Gesetzliche Grundlage für die alleinige Nutzung der deutschen Währung ist das Handelsgesetzbuch und hierfür der § 244. Das HGB regelt aber genauso in § 256a das

  • latente Steuern,
  • Rückstellungen,
  • Verbindlichkeiten und
  • Vermögensgegenstände

in deutscher Währung aufzuführen sind. So müssen alle diese Werte in Euro zu lesen sein, wobei immer wieder die vorgeschriebenen Berechnungsgrundlagen der Währungsumrechnung zu beachten sind.

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