Einnahmeüberschussrechnung

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Die Einnahmeüberschussrechnung dient als Methode der Gewinnermittlung für die Einkommensteuererklärung. Merkmal dieser Methode ist ihre sehr starke Vereinfachung indem die Einnahmen und Ausgaben eines Kalender- oder Geschäftsjahres gegenübergestellt werden und schlussendlich durch die Aufrechnung von Einnahmen minus Ausgaben der Gewinn oder Verlust feststeht. In Deutschland gibt es für die Einnahmeüberschussrechnung oder kurz EÜR sogar einen eigenen Vordruck, welcher bequem der Einkommenssteuererklärung beigefügt wird.

Formlose Einnahmeüberschussrechnungen werden nur bis zu einer Einnahmenhöhe von 17.500 Euro von der Finanzbehörde akzeptiert. Da bei der Einnahmeüberschussrechnung bewusst auf eine aufwendige Buchhaltung oder die Erstellung einer Bilanz verzichtet wird, ist der Personenkreis der eine EÜR einreichen darf dementsprechend beschränkt. Die Befreiung der Buchführungspflicht umfasst alle Nichtkaufleute, deren Umsätze 500.000 Euro sowie 50.000 Euro Gewinn nicht überschreiten. Um den Einnahmeüberschuss zu ermitteln genügt in vielen Fällen bereits eine simple Gegenüberstellung per Tabellenkalkulation.

Dennoch ist es auch in diesem Fall unerlässlich alle aufgeführten Positionen gleich ob Einnahme oder Ausgabe mittels Belegen dem Finanzamt beweisen zu können. Für die richtige Aufstellung zählt bei Rechnungen stets das Datum an dem die Bezahlung erfolgte und somit Vermögen erzielt oder ausgegeben wurde. Des Weiteren müssen ebenfalls für alle Einnahmen und Ausgaben geltenden Umsatzsteuersätze separat und in der richtigen zeitlichen Reihenfolge verzeichnet werden.

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