Kapitalerhöhung

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Von Kapitalerhöhungen sind besonders Gesellschaft mit beschränkter Haftung und AG s betroffen. Es handelt sich um Kapitalgesellschaften. Von den Kapitalgesellschaften sind besonders die Gesellschaft mit beschränkter Haftung und auch die AG s deshalb zu erwähnen. Die Gesellschaft die am zweitmeisten betroffen ist, ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist ihrer gesetzlichen Konstruktion nach vor allem für Mittelbetriebe vorgesehen.

Ihr Mindestkapital (ist gleich das Stammkapital ) beträgt zur Zeit nur ca EUR 40.000 ( je nach Rechtsgebiet bzw. Land unterschiedlich) Sie ist aus diesem Grund auch in ihrer Struktur weniger streng gesetzlich geregelt als die AG. Sie muss keinen Aufsichtsrat bestellen ( es sei denn, das Stammkapital beträgt eine bestimmte Summe und dieser Grenzwert wird überschritten und es sind mehr als 50 Gesellschafter oder im Schnitt mehr als 300 Beschäftigte vorhanden oder die Gesellschaft beherrscht aufsichtsratspflichtige Gesellschaften, die inklusive der herrschenden Gesellschaft im Schnitt mehr als 300 Beschäftigte haben oder sie ist unter gleichen Bedingungen Komplementär einer KG), die Bilanz muss nicht veröffentlicht werden und, wenn nach Gesetz oder Satzung kein Aufsichtsrat bestellt werden muss, auch nicht von einem WP überprüft werden. Auch die Einwirkungsmöglichkeit der Gesellschafter auf die Geschäftsführung sind gesetzlich grösser als bei der AG.

Die GmbH ist auch bei größeren Unternehmen sehr beliebt

In der Praxis wird diese Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung aber auch bei grossen Unternehmen dann gewählt, wenn das Kapital nur von wenigen oder sogar nur von einem Gesellschafter (es gibt auch die 1 Mann Gesellschaft mit beschränkter Haftung) aufgebracht wird. Ein weiterer Grund, warum die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung trotz der mit ihr verbundenen KÖST Belastung im Wirtschaftlichen Alltag so oft gewählt wird, ist die Möglichkeit, auch mit dem Gesellschafter – Geschäftsführer einen Dienstvertrag und insb. einen Pensionsvertrag abschliessen zu können, was bei Einzel Unternehmungen und Personengesellschaften nicht möglich ist.

Das meiste Kapital kann mit der AG aufgebracht werden. Bei dieser wird das Grundkapital – in Deutschland ca 10 Mio Euro in Aktien verbrieft. Die Aktien sind, wenn im Gesellschaftsvertrag nicht anderes vereinbart oder durch die Hauptversammlung beschlossen worden ist, Inhaberaktien, die formlos verkauft bzw. in sonstiger Form weitergegeen werden können. Dadurch, dass sehr viele Aktionäre aufgenommen werden können und Aktionäre ausserdem mehr als 1 Aktie zeichnen können, kann sehr viel Kapital aufgebracht werden.

Das Kapital ist in der Betriebs- und Volkswirtschaft auf unterschiedliche Art und Weise definiert. Im betriebswirtschaftlichen Sinne versteht man unter dem Kapital die Summe aller Passiva eines Unternehmens und somit die finanziellen Mittel die für Investitionen innerhalb des Betriebes zur Verfügung stehen. Diese Finanzmittel (in der Form von in der Regel Geldkapital – aber auch unter Umständen Humankapital) werden dann der betriebswirtschaftlichen Verwendung gewidmet um damit entsprechende Leistungen und Waren zu produzieren.

Im volkswirtschaftlichen Sinne handelt es sich um den Bestand an den in einer Volkswirtschaft produzierten Gütern die durch Produktionsmittel (hier eben das Realkapital) produziert bzw. geschaffen werden können. Damit werden die Voraussetzungen für die Erstellung von Gütern und Dienstleistungen geschaffen. Im weiteren Sinne versteht man darunter auch Produktionsfaktoren und Humankapital. In diesem Kapitel ist aber nur die betriebswirtschaftliche Verwendung des Begriffes von Relevanz.

Sowohl Fremd- als auch Eigenkapital stehen auf der Passivseite der Bilanz

Man unterscheidet zwischen Fremdkapital und Eigenkapital in seiner Grobform. Beides wird auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen, wobei man hier auch nach Herkunft untergliedert, sowohl Eigen- als auch das Fremdkapital ausweist. Fremdkapital ist grundsätzlich dadurch gekennzeichnet, dass es im Falle eines Zahlungsausfalles zu einem vorrangigen Vermögensanspruch gegenüber Eigenkapitaleignern kommt und zunächst der Nominalanspruch der Gläubigerforderung befriedigt wird.

Ebenso haben Fremdkapitalgeber, im grossen Unterschied zu Eigenkapitalgebern keinen Einfluss auf Unternehmensentscheidungen und maximal Kontrollrechte. Unterschieden kann auch noch nach steuerrechtlichen Kriterien werden; Dies würde aber hier zu weit führen.

Das Fremdkapital wird nach vielen – nach der Nachrangigkeit der Befriedigung der Schuld – Kriterien noch unterteilt, sodass man mehrere verschiedene Varianten begeben kann wie zum Beispiel partialische Darlehen, Gewinnobligationen, Gesellschafterdarlehen und vieles mehr.

Somit stellt das (Gesamt) Kapital die Gesamtsumme der Geldmittel dar, welche dem Unternehmen, teils befristet und teils unbefristet, gegen Entgelt (das heißt Zinsen) zur Verfügung gestellt wird. Man sieht somit auf der Passivseite die Herkunft des Geldes, sprich die Finanzierungsseite des Unternehmens (und auf der Aktivseite was damit gemacht wurde – sprich die Investionsseite des Unternehmens). Die Bewertung des Fremdkapitals ist somit auch recht problemlos aus der Bilanz herauszulesen. Lediglich das Eigenkapital lässt sich nur als Saldogrösse aus der Bilanz des Unternehmens herausfiltern.

Hinsichtlich der Kapitalaufbringung ist noch von Bedeutung, dass neben den Aktien die mit normalen Rechten versehen sind (Stimmrecht, Divi recht, Recht auf Bezug neuer – junger – Aktien, Recht auf Liquiditationserlös), ( ist Stammaktien) noch Aktien ausgegeben werden können, die mehr Rechte besitzen (das heißt Vorzugsaktien). Hier sind Dividendenvorzüge sowie Liquidationsvorzüge zu erwähnen.

 

Arten der Kapitalerhöhung

 

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